Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Murat Pektas
Weinsbergstrasse 190
50825 Köln
Berg & Heim Immobilien
Inhaber: Murat Pektas
Kontakt:
Telefon: 0221 – 2519 999
E-Mail: info@bergheimimmobilien.de
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG:
DE 347327752
Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO durch die Stadt Köln
Aufsichtsbehörde:
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Inhaber der Gewerbeerlaubnis: Murat Pektas
Widerrufsrecht für Verbraucher
Für einen auf www.bergheimimmobilien.de geschlossenen Vertrag oder einen solchen außerhalb von den Geschäftsräumen haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bergheim Immobilien, Albin-Hänseroth-Weg 37
50859 Köln, Tel.: 0221 – 2519 999, E-Mail: info@bergheimimmobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Muster-Widerrufsformular
Für den Widerruf können Sie folgendes Formular verwenden:
An
Murat Pektas
Weinsbergstrasse 190
50825 Köln
Tel.: 0221 – 2519 999
E-Mail: info@bergheimimmobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungen
Bergheim Immobilien vermittelt bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe-und Produktionshallen usw die zum Kauf oder zur Miete angeboten werden.
§ 2 Provision
Der Kunde der Firma Bergheim Immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Bergheim Immobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Beim Abschluss eines durch Bergheim Immobilien vermittelten Mietvertrages (Wohnzwecke) verpflichtet sich der Vermieter, eine Provision in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Diese Provision wird vom Vermieter erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Beim Abschluss eines durch Bergheim Immobilien vermittelten Miet- oder Pachtvertrages (Flächen für gewerbliche Zwecke, Büroflächen etc.) verpflichtet sich der Mieter, bei Verträgen mit einer Laufzeit bis einschließlich 5 Jahren eine Provision in Höhe von 3 Bruttomieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Bei Verträgen mit Laufzeiten zwischen 5 und 10 Jahren (hier werden Optionszeiten als Vertragslaufzeiten gerechnet) verpflichtet sich der Mieter eine Provision in Höhe von 4 Bruttomieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Diese Provision wird vom Mieter erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig.
§ 3 Haftungsausschluss
Alle unterbreiteten Angebote der Firma Bergheim Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Bergheim Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Bergheim Immobilien hat insbesondere Flächenangaben nicht überprüft und Wohnflächenberechnungen nicht vorgenommen. Eine Gewähr für die angebotenen Objekte hinsichtlich der Bebauung, der Zulässigkeit sowie der Genehmigung der Bebauung als auch für die Beschaffenheit wird nicht übernommen. Bergheim Immobilien steht keine Einsicht in das Baulastenverzeichnis oder in die Bauakte zu. Für die Bonität der Vertragspartner wird keine Haftung übernommen
§ 4 Datenverarbeitung
Übermittelte Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt; diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Im Übrigen wird auf den Datenschutz verwiesen.
§ 5 Umgehung
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Bergheim Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision.
Der Firma Bergheim Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
Ist dem Kunden der Firma Bergheim Immobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber der Firma Bergheim Immobilien mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.
§ 6 Mehrseitige Beauftragung
Die Firma Bergheim Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 7 Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, mitzuteilen, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermietungs- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Bergheim Immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma Bergheim Immobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Der Kunde kann einen geringen Schaden nachweisen. Bergheim Immobilien kann einen höheren Schaden nachweisen.
§ 8 Weitere Verpflichtungen
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.
§ 9 Mehrwertsteuer Änderungen
Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.
§ 10 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§ 11 Erfüllungsort und Gerrichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Geschäftssitz der Firma Bergheim Immobilien in Köln ist.